M.Winkler - Generationen Beratung

Vorsorgen ist keine Frage des Alters

BUCH
Vorsorgen ist keine Frage des Alters. Gut vorbereitet auf die Zukunft. Mein aktuelles Buch zum Thema.

Workshop zur Generationenberatung

WORKSHOP
Warum es sich lohnt mit älteren Kunden über dieThemen zu reden, die sie bewegen.

Vortrag

VORTRAG
Ein motivierender Vortrag, der dazu einlädt, Vorkehrungen zu treffen, um über sein Leben selbst zu bestimmen und das Lebenswerk zu erhalten.

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Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Wer?

  • Geschäftsfähige

Wie?

  • immer in Schriftform
  • bei Immobilienvermögen: Notar (Gebühr für Beurkundung max. 403,50 € + MWSt)
  • ohne Immobilie
    privatschriftlich möglich, doch Tragweite beachten!
    + Bestätigung der Geschäftsfähigkeit vom Arzt
    + Beglaubigung der Unterschrift vom Amtsgericht

Hintergrund

  • Original für Bevollmächtigten, durch Aushändigung wird die Vollmacht gültig
  • Kopie zum Amtsgericht des Vollmachtgebers
  • Eintrag ins Vorsorgeregister und Erhalt der ZVR-Card (Zentrales Vorsorge Register) für den Geldbeutel

Vorsorgevollmacht nur Person des vollsten Vertrauens erteilen, da dies eine weitreichende Vollmacht ist, die nicht kontrolliert wird. Bei der uneingeschränkten Vollmacht gilt diese für alle Rechtsgeschäfte außer Testament, Heirat und Wahl. Einschränkung der Vollmacht oder Kontrollmacht ist möglich. Betreuungsvollmacht ist der Vorschlag für eine Person, die das Gericht im Falle der Betreuung zum Betreuer bestellen soll. Gerichte kontrollieren Betreuer.

Ein Berufsbetreuer kostet rund 4.000 € im ersten Jahr.
Personen aus dem persönlichem Umfeld kennen den Betreuten und seine Wünsche meist besser.

Sie erleichtern Ihrem Partner und Angehörigen diese schwere Zeit, indem sie selbst die Vollmachten erteilen.
Eheleute brauchen zur gegenseitigen Vertretung die Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Sie können sich nicht automatisch gegenseitig vertreten!
Eheleute sollten einen Ersatzbevollmächtigten der Folgegeneration benennen.

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