Wer?
- Einwilligungsfähige Volljährige
Wie?
- immer in Schriftform und immer von Zeugen bestätigen lassen
- bei Notar oder Arzt. Diese bescheinigen per Unterschrift die Einwilligungsfähigkeit der Person und die Echtheit der Unterschrift.
Hinterlegung
- Original nimmt derjenige, der über sein Leben verfügt, in Verwahrung
- Kopie zu den Akten beim Hausarzt oder andere behandelnde Ärzte, Kliniken oder Hospize mit Hinweis, wo sich das Original befindet
- scheckkartengroßer Notfallpass bei www. Patientenverfuegung.de
- falls Vorsorge- und Betreuungsvollmacht für denBereich Gesundheit inbegriffen, gleiche Vorgehensweise bei der Hinterlegung wie bei Vorsorge- und Betreuungsvollmacht aufgeführt
Regeln Sie Ihre Zukunft. – Niemand kann das besser als Sie.
Setzten Sie sich vor allem mit Folgendem auseinander:
- Lebenserhaltende Maßnahmen bei schweren Krankheiten und Sterbeprozess, Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Organspenden, Wiederbelebung, Antibiotika, Ort der Behandlung und Beistand
- Nicht zu handeln ist die schlechteste aller Entscheidungen.
Patientenverfügung räumt Unklarheiten aus.
Patientenverfügung sollte immer wieder neu überprüft und ausgestellt werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand ändert. – Alte Formular dann vernichten!
Faustregel: alle 2 Jahre
Wenn nicht Sie Ihre Zukunft regeln, entscheidet der Gesetzgeber.
Partner und Angehörige werden immer wissen, dass bis zum Schluss nach Ihrem Willen gehandelt wurde.
Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) kann nur von der einwilligungsfähigen Person selbst vorgenommen werden.



