M.Winkler - Generationen Beratung

Vorsorgen ist keine Frage des Alters

BUCH
Vorsorgen ist keine Frage des Alters. Gut vorbereitet auf die Zukunft. Mein aktuelles Buch zum Thema.

Workshop zur Generationenberatung

WORKSHOP
Warum es sich lohnt mit älteren Kunden über dieThemen zu reden, die sie bewegen.

Vortrag

VORTRAG
Ein motivierender Vortrag, der dazu einlädt, Vorkehrungen zu treffen, um über sein Leben selbst zu bestimmen und das Lebenswerk zu erhalten.

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Patientenverfügung

Wer?

  • Einwilligungsfähige Volljährige

Wie?

  • immer in Schriftform und immer von Zeugen bestätigen lassen
  • bei Notar oder Arzt. Diese bescheinigen per Unterschrift die Einwilligungsfähigkeit der Person und die Echtheit der Unterschrift.

Hinterlegung

  • Original nimmt derjenige, der über sein Leben verfügt, in Verwahrung
  • Kopie zu den Akten beim Hausarzt oder andere behandelnde Ärzte, Kliniken oder Hospize mit Hinweis, wo sich das Original befindet
  • scheckkartengroßer Notfallpass bei www. Patientenverfuegung.de
  • falls Vorsorge- und Betreuungsvollmacht für denBereich Gesundheit inbegriffen, gleiche Vorgehensweise bei der Hinterlegung wie bei Vorsorge- und Betreuungsvollmacht aufgeführt

Regeln Sie Ihre Zukunft. – Niemand kann das besser als Sie.

Setzten Sie sich vor allem mit Folgendem auseinander:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen bei schweren Krankheiten und Sterbeprozess, Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Organspenden, Wiederbelebung, Antibiotika, Ort der Behandlung und Beistand
  • Nicht zu handeln ist die schlechteste aller Entscheidungen.

Patientenverfügung räumt Unklarheiten aus.
Patientenverfügung sollte immer wieder neu überprüft und ausgestellt werden, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand ändert. – Alte Formular dann vernichten!
Faustregel: alle 2 Jahre

Wenn nicht Sie Ihre Zukunft regeln, entscheidet der Gesetzgeber.
Partner und Angehörige werden immer wissen, dass bis zum Schluss nach Ihrem Willen gehandelt wurde.
Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) kann nur von der einwilligungsfähigen Person selbst vorgenommen werden.

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