Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der uns am häufigsten gestellten Fragen. Natürlich helfe ich Ihnen auch gerne persönlich weiter, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen.
- Passt GenerationenBeratung in bestehende Konzepte?
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GenerationenBeratung ist die Gesamtbedarfsberatung für die letzte Lebensphase. Damit sollte sich jeder auseinandersetzen, genauso wie mit der Altersvorsorge. Dort, wo bestehende Konzepte bestehen, erweitert GenerationenBeratung den Bereich Vorsorge. Genauso sinnvoll ist es, GenerationenBeratung eigenständig als Konzept zu betrachten. Es bietet sich für alle Kunden an, die eigenverantwortlich das Leben planen.
- Können junge Berater dieses Thema besetzen?
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Voraussetzung ist der achtsame Umgang mit älteren Kunden. Ob ein Berater dieses Thema besetzen kann, hängt vor allem von seiner inneren Einstellung ab. Ich habe schön Berater erlebt, die selbst über 50 Jahre alt waren und für dieses Thema nocht geeignet und kennen viele Jung-Berater, die durch ihren empathischen Umgang it den Kunden hervorragende Berater sind. Durch handwerklich saubere Gesprächsführung macht es dem Kunden möglich, Fragen zu der Thematik und zu Lösungen zu stellen.
Ältere Berater, selbst solche, die als zurückhaltend gegolten haben, sind sehr engagiert bei GenerationenBeratung.
- Rechtliche Themen in der Beratung
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Die Berater sind und bleiben Experten, wenn es Finanzen geht.
- Sie bieten einen Überblick für die Vollmachten und Verfügungen,
- kennen Beispiele, wie diese sinnvoll eingesetzt werden,
- wissen was passieren kann, wenn es versäumt wurde, sich darum zu kümmern,
- wissen, wer zusätzlich einen Spezialisten aufsuchen sollte und wann es sinnvoll ist, diese Angelegenheiten privat mit Formularen zu regeln,
- wissen, wie diese so verwahrt werden, dass sie beachtet werden.
- Vorsorgevollmacht ohne Person des vollsten Vertrauens?
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Man kann nur dann eine Person benennen, wenn absolutes Vertrauen vorhanden ist. Meist ist das unter Eheleutenkein Problem. Bei der Ersatzvollmacht für die Folgegeneration sieht das schon ein wenig anders aus. Oft überlegen dann die Eltern, ob und wie sie das mit den Kindern regeln.
Es gibt aber auch sehr viele Singles. Wenn keine Vollmacht erteilt wird, wird im Bedarfsfall vom Gericht ein Betreuer bestimmt. Jeder kann natürlich auch selbst einen Berufsbetreuer bestimmen. Einzige Voraussetzung ist, dass diese das auch will. Für viele ist es erleichternd von jemandem, den man kennt, vertreten zu werden. In gesunden Tagen kann man zudem die Dinge besprechen und schriftlich festhalten. So wie dies auch mit Angehörigen geschieht. Ein Betreuer wird immer vom Gericht kontrolliert.
- Patientenverfügung: wie wird diese eingehalten?
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Eine Patientenverfügung ist – wie das Testament – nur in Schriftform gültig. Viele tun sich bei der handschriftlichen Formulierung schwer und greifen deshalb auf Formulare zurück. Dann ist es erforderlich, dass die Patientenverfügung von einem Arzt, der Gemeinde/Stadtverwaltung oder vom Notar bestätigt wird. Dieser erklärt damit, dass die Person das Formular selbst ausgefüllt hat und zu diesem Zeitpunkt einwilligungsfähig war.
Das Original behält derjenige, der über sein Leben verfügt. Behandelnde Ärzte und der Hausarzt erhalten eine Kopie auf der notiert ist, wo sich das Original befindet. Darüber hinaus sollte man seine Angehörigen genau informieren. Ist die Patientenverfügung mit einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht für die Gesundheit erweitert, dann sollte dies im Vorsorgeregister eingetragen und bei Gericht hinterlegt sein.
Zusätzlich gibt es auch die Patientenverfügung in Kurzform, so groß wie eine Scheckkarte: Gegen eine kleine Gebühr von derzeit 16 € kann man den so genannten Notfallpass von der Bundeszentralestelle Patientenverfügung des Humanisten Verbandes Deutschland (HVD) ausstellen lassen.
- Absicherung gegen Elternunterhalt
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Für die meisten ist es in der Tat eine nicht akzeptable Vorstellung, dass die Kinder im Alter für sie aufkommen müssen. Doch auf die Zeit der Pflege hat niemand Einfluss. Wenn man sicher sein will, dass die Kinder nicht zahlen, muss man die Situation selbst regeln.
Es gibt Familien, die wissen schon heute, dass Vater oder Mutter so lange wie möglich in den eigenen Räumen ggf. von Pflegern versorgt werden sollen und dass dafür das vorhandene Vermögen aufgebraucht und ggf. das Haus auch beliehen werden kann. Andere Familien sichern dieses Risiko mit einer Versicherung ab. Manchmal zahlen dann die Kinder gemeinsam die Beiträge.
- Wie können sich Kinder vor Elternunterhalt schützen?
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Genauso wie man im Fall der Scheidung für sein Kind zu zahlen hat, steht man auch beim Elternunterhalt in der Pflicht. Doch es gibt Freibeträge, einen Selbstbehalt und das eigne Wohnhaus wird nicht angegriffen. Im Pflegefall legt das Sozialamt zunächst vor. Es überprüft dann die Einkommen des Gepflegten und der Kinder, was nicht selten Unbehagen und Streit hervorruft.
Können die Eltern die eigene Pflege nicht zahlen und Kinder (auch Schwiegerkinder) verdienen gut, dann werden diese zur Zahlung herangezogen. Dabei haften die Kinder gesamtschuldnerisch.
Haben die Eltern selbst für diesen Fall vorgesorgt, zahlen die Kinder nicht. Entweder durch Vermögen oder eine entsprechende Versicherung. Im Unterschied zu früheren Zeiten braucht man für die Pflege meist fremde Unterstützung. Das kostet. Daneben sind die durchschnittlichen Pflegezeiten gestiegen. So mancher wird über Jahre gepflegt.
- Kann ich absichern, dass nicht alles „verpflegt“ wird?
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Ich kenne eine Frau, die ihren Mann nach 15 oder 18 Monaten aus dem Pflegeheim wieder nach Hause geholt hat. „Diese Zeit hatte uns schon fast 40 Tausend Euro gekostet. Ich wollte das Haus doch behalten." Sie pflegte ihren Mann dann zu Hause. Nur einmal pro Woche leistete sie sich für 4 Stunden eine Pflegkraft. Da ging sie ins Fitness-Studio, um die Zeit irgendwie zu überstehen. Die Zeit der Pflege ist für alle Betroffene eine schwere Zeit. Das Pflegerisiko der Frauen ist aufgrund der Lebenserwartung und der Tatsache, dass die meisten zu diesem Zeitpunkt alleine leben, sehr hoch.
- Welche Vorsorge muss man fürs Alter treffen?
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Die durchschnittliche Rente der besonders langjährig versicherten Männer beträgt aktuell 1.161 €, die der Frauen liegt bei 539 €. Tendenz: sinkend. Davon kann kaum jemand wirklich gut leben. Vor allem für Frauen sehen die Prognosen schlecht aus. Aktuelle Studien zeigen, dass die Altersarmut bei Frauen zunimmt.
Doch Vorsorge kann getroffen werden: Arbeitnehmer in Minijobs können zusätzliche Arbeitszeit direkt in Rente umwandeln: Zeit in Rente. So können mit nur 12 Stunden mehr Arbeitszeit pro Monat aus 64 € monatlicher gesetzlicher Rente mehr als 400 € monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Minijobrente werden. Dier Riesterrente lohnt sich besonders bei niedrigem Verdienst im Angestelltenverhältnis oder wenn Kinder da sind. Die eigenen Einzahlungen sind meist weniger als das, was von Staat dazu kommt. Zum Beispiel können aus einer Eigenleistung pro Jahr von 278 € später eine monatliche Rente von 243 € lebenslang werden. Das ist dann genau der Betrag, der für die schönen Dinge des Lebens verantwortlich ist.
- Was sollten Geschiedene tun?
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Geschiedene trifft es ganz besonders hart, denn es sind zwei Haushalte zu finanzieren. Das kostet jeden ungefähr 500 € zusätzlich im Monat.
Doch es gibt für alle Arbeitnehmer z.B. die Möglichkeit, seine vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Das spart Steuern und die Kosten zu den Sozialversicherungen. Riester ist für Familien mit Kindern besonders interessant. Wenn beides nicht zutrifft, ist eine private Rentenversicherung eine flexible Möglichkeit.
- Ist Vorsorge zu treffen auch eine Frage des Geldes?
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Sicher. Doch wer sich nur auf den Gesetzgeber verlässt, hat nicht viel zu erwarten. Auch kleine, sinnvolle Vorsorgestrategien sind nicht zu unterschätzen und zahlen sich später aus. Wer schon heute für seine Zukunft Vorsorge trifft, lebt unbeschwerter. Das fängt damit an, dass man den Rentenverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung überprüft, die Leistungen, die man vom Arbeitgeber bzw. des Tarifvertrages für die Altersvorsorge bekommt, auch anlegt und sich informiert, welche Zulagen, Steuervergünstigung und Einsparungen bei der Sozialversicherungen für einen persönlich Sinn machen.
- Warum ist Vorsorgen gerade in der heutigen Zeit so wichtig?
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Weil unser Sozialversicherungssystem aus einer anderen Zeit stammt und nicht mehr so viel leisten kann. Immer mehr Personen zahlen zunehmend weniger ein, längere Studienzeiten, Arbeitslosigkeit, Niedriglohn-Jobs, geringverdienende Selbständige und Zeitarbeitsverträge schlagen zu Buche. Die Menschen werden älter, die Geburtenrate sinkt. Bereits in ein paar Jahren wird auf einen Rentner ein Beitragszahler kommen. Jede Rentenreform hat dazu geführt, dass das Rentenniveau gesenkt wurde. Auf der anderen Seite verunsichern Finanzkrisen und Schwankungen in der Wirtschaft.
Der Staat hält für jeden lediglich eine Art Grundabsicherung für Alter, Berufsunfähigkeit und Krankheit bereit. Wenn es um die Pflege geht, werden zuerst das erarbeitete Vermögen, das Haus und die Kinder herangezogen, bevor der Staat einspringt. Wer mehr als nur essen, trinken, wohnen und schlafen will, muss selbst etwas tun. Das ist der Grund, weshalb ich das Buch „Vorsorgen ist keine Frage des Alters" geschrieben habe.
- Für welche Situationen sollte man unbedingt Vorsorge treffen?
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Für die Härtefälle des Lebens, die Dinge, die die eigene Existenz bedrohen: Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege und Alter. Wir Deutschen versichern gerne Häuser, Autos und den Hausrat. Die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherer aus der Kaskoversicherung des Autos einen Schaden abwickeln, liegt bei 2,77%. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir pflegebedürftig werden, liegt bei rund 25 %. Trotzdem wird eher das Auto versichert.



